AGB

ALLGEMEINES

1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung auch für künftige Geschäfte anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Wenn wir einzelne der nachfolgenden Klauseln konkret abändern oder für kraftlos erklären, berührt das die restlichen (generellen) Klauseln nicht.

ANGEBOT, AUFTRAG

2. Unsere Angebote sind freibleibend ab Lager Henstedt-Ulzburg. 

3. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform zustande. 

4. Lieferschein oder Rechnung ist im Zweifel zugleich Auftragsbestätigung.

LIEFERUNG, VERSAND

5. Höhere Gewalt und alle Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, einschl. unrichtiger oder verspäteter Selbstbelieferung, entbinden uns von der Einhaltung eingegangener Lieferpflichten bzw. geben uns das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Liefertermin um die Dauer der Verzögerung zu verschieben. Jedwede Schadensersatzansprüche deswegen sind ausgeschlossen.

6. Lieferfristen sind unverbindlich. 

7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

8. Eine Versendung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers.

GEWÄHRLEISTUNG

9. Alle Lieferungen sind vom Käufer unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Beschädigungen oder Beanstandungen zu prüfen. Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor der Abnahme dem Spediteur gemeldet und von diesem bescheinigt werden. Nicht ordnungsgemäß festgestellte oder verspätet gemeldete Transportschäden werden nicht ersetzt. 

10. Der Käufer hat auf Beschaffenheitsmängel verzichtet, sofern er nach der Überlassung eines von uns gelieferten Musters innerhalb der vereinbarten Zeit auf eine Prüfung und eventuelle Beanstandung des Musters verzichtet hat. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer das Muster für gut befunden hat. 11. Bei berechtigten Beanstandungen und unverzüglicher Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt sind wir zur Abgeltung der Gewährleistungsansprüche verpflichtet, entweder nachzubessern, kostenlosen Ersatz zu liefern oder den Gegenwert gutzuschreiben.

Solange wir unseren Verpflichtungen zur Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache, nachkommen, hat der Käufer kein Recht, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nacherfüllung feststeht. 

12. Warenrücksendungen, die nicht vorab mit uns abgesprochen wurden, werden nicht entgegengenommen. 

PREISE, ZAHLUNG

13. Unsere Preise sind freibleibend, zuzüglich MwSt; zahlbar netto Kasse. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. 

14. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Lieferung gültigen Listenpreis (Tagespreis) berechnet. 

15. Das Zahlungsziel beträgt längstens 30 Tage ab Rechnungsdatum. Zahlungen werden der Reihe nach auf Kosten, Zinsen und die älteste fällige Schuld des Käufers angerechnet. 

GEWÄHRLEISTUNG

16. Bei einer späteren Zahlung, Scheitern des Bankeinzugsverfahrens oder wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, werden alle bestehenden Verbindlichkeiten sofort fällig und der Käufer ist verpflichtet, die banküblichen Zinsen und Provisionssätze zu zahlen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

17. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder ähnlichem zu erbringen und von allen bestehenden Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen sowie unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen und zu verwerten. 

18. Der Käufer ist nicht berechtigt, unsere Forderungen mit Verbindlichkeiten aufzurechnen, die wir bestritten haben. 

EIGENTUMSVORBEHALT

19. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche uns zustehende Forderungen ausgeglichen hat. 

20. Dieser Vorbehalt erlischt nicht etwa dadurch, dass der Käufer seinen Zahlungen bestimmte Lieferungen zuordnet. 21. Der Käufer ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt mit der Maßgabe, den Kunden auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen; die daraus entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt an uns ab, wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen den Namen und die Adresse seines Kunden an uns herauszugeben. 

22. Die vorstehenden Sicherungen werden wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mindestens 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 

EIGENTUMSVORBEHALT

23. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen Sache verarbeitet oder mit anderen Sachen vermischt, erwerben wir im Werte des Rechnungsbetrages Miteigentum an der neuen Sache. 

24. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder –zession der gelieferten Waren ist dem Käufer nicht gestattet. Pfändet oder beschlagnahmt ein Dritter die Ware, so teilt der Käufer uns dies sofort mit und gibt uns den Namen und die Adresse des Dritten auf. Kosten für Verteidigungsmaßnahmen, insbesondere Kosten im Rahmen einer Klage nach § 771 ZPO, gehen zu Lasten des Käufers. 

25. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber termingerecht nachkommt, ist er berechtigt, seine Außenstände für sich einzuziehen. 

26. Leistet der Käufer fällige Zahlungen nicht oder beantragt er für sich ein Insolvenzverfahren oder wird dies eröffnet, erlischt sein Recht an der Weiterveräußerung und Verwendung der Vorbehaltsware; in einem solchen Fall sind wir sofort berechtigt, abgetretene Forderungen einzuziehen (Ziff. 21.).

URHEBERRECHTE

27. Sämtliche der von uns veröffentlichen Daten, insbesondere alle fotografischen Darstellungen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Verwendung, insbesondere Kopieren und öffentliches Zugänglichmachen, bleibt bis zu unserer schriftlichen Erlaubnis verboten. 

DATENSCHUTZ

28. Daten über Geschäftsvorfälle werden bei uns nach den gesetzlichen Vorgaben des BDSG gespeichert und an zentraler Stelle verarbeitet. Es werden keine Adressen an Adresshändler weiterverkauft. 

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

29. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. 

Juli 2010

Ergänzung (November 2020)

Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz

www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/

 

 

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